Gerne vertrete ich Sie in Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit, sei es, dass Sie als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber betroffen sind. Ich berate und vertrete Sie umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts wie z. B.:

  • Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführer und leitende Angestellte)
  • Arbeitgeber
  • außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualarbeits- und Kollektivarbeitsrechts.

Meine Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren/Kündigungsschutzklagen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen, Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsverträgen
  • Angestelltenvertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung
    Beratung bei der betrieblichen Personalarbeit, z. B. Entwurf von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
  • Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen
  • Freistellungsvereinbarungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Urlaubsrecht
  • Zeugniserteilung/-überprüfung