VERTRAGSRECHT UND VERTRAGSGESTALTUNG (allgemeines Zivilrecht für Unternehmer und Privatpersonen):

Das allgemeine Zivilrecht berührt durch seinen grundlegenden Charakter fast sämtliche Lebensbereiche sowie zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören unter anderem sämtliche schuldrechtlichen Verhältnisse wie z. B.:

  • Verbrauchergeschäfte
  • Kaufverträge (einschließlich Immobilienkaufverträge)
  • Darlehn
  • Dienstverträge und Werkverträge
  • Maklerverträge
  • Verträge im Allgemeinen
  • Eigentumsfragen und ähnliches

Oftmals muss anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um Ansprüche vor Gericht effektiv und erfolgreich durchsetzen zu können.

Zum Bereich des Zivilrechts gehört auch die Geltendmachung offener Forderungen (siehe Forderungseinzug / Inkasso). Der Forderungseinzug gewinnt sowohl für kleine bis mittlere Unternehmen, als auch für Privatpersonen immer mehr an Bedeutung, da sich die Zahlungsmoral von Vertragspartnern zunehmend verschlechtert.