Gerne vertrete ich Sie in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, sei es, dass Sie als Eigentümer oder als Hausverwaltung betroffen sind.

Bei dem Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu der Hausverwaltung im Fordergrund. Ich kann Ihnen insoweit behilflich sein z. B. bei:

  • Beschlussanfechtungen
  • der Prüfung oder Erstellung von Teilungserklärungen
  • der Prüfung von Wirtschaftsplänen oder Jahresabrechnungen
  • der Beendigung des Hausverwaltervertrages
  • der Abberufung der Hausverwaltung
  • Fragen im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung